- Von der Entrichtung des Kurbeitrages sind befreit:
- 1. Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr
- 2. Gäste, die von ortsansässigen Verwandten unentgeltlich und ohne Kostenerstattung in die
- häusliche Gemeinschaft aufgenommen werden
- 3. Schwer- und Schwerstbehinderte mit einem Grad der Behinderung (GdB) ab 50
- 4. Schwerstbehinderte mit einem Grad der Behinderung von 80, die laut amtlichem Ausweis
- ständig auf eine Begleitperson angewiesen sind, und deren Begleitperson
- 5. Erkrankte Personen, die nicht in der Lage sind, ihre Unterkunft zu verlassen und dies durch
- ärztliches Zeugnis belegen, unterliegen während der Dauer ihres Zustandes nicht der Kurbeitragspflicht.
- Der Nachweis ist spätestens am Tage der Abreise dem Meldepflichtigen gemäß
- § 7 Abs. 1 vorzulegen.
- 6. Ortsfremde, die sich zur Ausbildung und Berufsausübung in Burg (Spreewald) aufhalten,
- wenn sie im Erhebungsgebiet arbeiten oder ausgebildet werden
Wir wünschen einen schönen Aufenthalt im Spreewald.